AGB
AGB / Mietanhänger – Bedingungen
1. Führerausweis-Kategorie / CH-Kontrollschild: Der Fahrer muss im Besitz eines CH oder EU-Führerausweises sein. Kategorie B (Anhänger bis 750kg Gesamtgewicht) oder Kategorie BE (Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht) ist erforderlich! Weiter dürfen unsere Mietanhänger, aufgrund der Gesetzgebung, ausschliesslich mit Zugfahrzeugen, welche über ein CH-Kontrollschild verfügen, genutzt werden!
2. Bussen und Gesetzesübertretungen: Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstösse während der Mietdauer. Die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs des Mieters eingetragene Anhängelast und die ebenfalls im Fahrzeugausweis aufgeführte Stützlast darf nicht überschritten werden. Die im Fahrzeugausweis des Mietanhängers eingetragene Nutzlast und das daraus resultierende Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Alle unsere Mietanhänger sind in der Schweiz für eine Geschwindigkeit bis max. 100 km/h (Autobahn) zugelassen. Ob das Zugfahrzeug über die entsprechende Zulassung verfügt, ist Sache des Mieters und wird durch die DMS GmbH weder kontrolliert, noch werden entsprechende Abklärungen für den Kunden durchgeführt.
3. Mietdauer: Die Abholung hat innerhalb der Öffnungszeiten zu erfolgen. Eine Abholung am Vorabend ist, gegen einen Zuschlag von CHF 20.- möglich.
Halbtagesmieten: Der Mietbeginn der Halbtagesmiete kann variabel gewählt werden. Der Preis beträgt 60% der Ganztagesmiete. Ausnahme: Anhänger mit einem Mietpreis bis CHF 50.- sind von dieser Regelung ausgeschlossen, hier gilt immer der reguläre Preis für einen ganzen Tag.
Die Rückgabe darf nur nach vorheriger Absprache ausserhalb der Geschäftszeiten erfolgen. Für eine allfällige Verlängerung der Mietdauer, ist zwingend vorgängig die Freigabe durch den Vermieter einzuholen. Bei verspäteter Rückgabe wird, neben der für den überzogenen Zeitraum geschuldeten Miete, ein Zuschlag von CHF 300.- verrechnet. Wenn dem Nachmieter Schäden durch die verspätete Rückgabe entstehen, ist der Mieter für diese zusätzlich haftbar. Der Rückgabezeitpunkt ist entsprechend der Abmachung einzuhalten.
4. Reinigung: Der Anhänger muss zur vereinbarten Zeit sauber gereinigt zurückgebracht werden. Wir empfehlen vor der Rückgabe eine Abdampfanlage aufzusuchen.
5. Fahrten innerhalb der Schweiz: Jedem Anhänger ist eine Fahrzeugausweis-Kopie beigelegt.
6. Fahrten ausserhalb der Schweiz: Auslandfahrten sind gegenüber dem Vermieter meldepflichtig (bei Reservation, spätestens bei Abholung) und nur mit dem Original-Fahrzeugausweis des Mietanhängers erlaubt. Dieser wird dem Kunden bei Abholung ausgehändigt.
7. Zubehör und Ladungssicherung: Befestigungsmaterial, Spannset, Elektroadapter etc. werden separat in Rechnung gestellt. Der Mieter hat diese Objekte vor Mietantritt zu kontrollieren. Die Ladungssicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für das Befestigungsmaterial, Ladungssicherung und Zubehör ab. Für Schäden an Befestigungsmaterial und Folgeschäden aus nicht sachgemässer Ladungssicherung haftet der Mieter.
8. Haftung: Der Mieter haftet für alle Schäden, welche er am Anhänger verursacht. Er ist auch haftbar für Schäden, welche er Dritten gegenüber verursacht. Das bezieht sich auch auf Ereignisse, welche im abgekoppelten Zustand eintreten. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert – mit einem Selbstbehalt von bis zu CHF 1500.- für den Schadensverursacher (abhängig vom gewählten Anhängermodell). Kann im Schadensfall eine Grobfahrlässigkeit des Mieters nachgewiesen werden, nimmt die Versicherung Regress auf den Verursacher. Diebstahl ist nicht durch Vollkasko-versicherung abgedeckt. Daraus resultierende Standtage und allfällige Bonusverluste werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Unfälle durch Überladung oder unsachgemässe Ladesicherung sind nicht versichert. Für diese Schäden haftet der Mieter. Geladenes Transportgut ist nicht versichert. Wir behalten uns, vor allfällige Schäden bis 5 Arbeitstage nach Mietende anzumelden. Bei nicht reparierbaren Reifen- und Folgeschäden ( z.B. Fahren mit angezogener Bremse, etc.) müssen auf Kosten des Mieters beide Reifen der betroffenen Achse(n) ersetzen werden (nach Gesetzgeber muss pro Achse derselbe Reifentyp und Profiltiefe vorhanden sein.) – Gesamtkosten nach Aufwand. Bei Anhängern mit Planen-Verdeck oder Kofferaufbau können wir für die Dichtheit des Aufbaus keine Garantie übernehmen. Empfindliches Transportgut ist vom Mieter selbst entsprechend vor Feuchtigkeit zu schützen. Für allfällige Kosten für Abschleppdienst und/oder Rückführung haftet der Mieter. Mit der Übernahme vom Anhänger anerkennt der Mieter unsere Mietbedingungen. Mündliche Absprachen sind nur mit gegenseitiger, schriftlicher Bestätigung verbindlich. Gerichtsstand ist Oberbipp.
9. Annullation / Fälligkeit: Annullation, welche nicht, oder weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, führen zur Verrechnung des gesamten Mietpreises. Der gesamte Mietbetrag ist bei Abholung fällig! Dieser kann in bar oder per Twint bezahlt werden. Kartenzahlungen sind nicht möglich.
10. Angaben des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, seine Personalien wahrheitsgetreu angegeben. Insbesondere hat die Angabe der Vor- und Nachnamen vollständig, gemäss Personalausweis (ID/Pass) zu erfolgen. Der Mieter hat seine offizielle Anschrift anzugeben. Bei Inkasso werden die durch Falschangaben zusätzlich entstandenen Aufwände in Rechnung gestellt.
11. Datenschutz: Die Datenschutzerklärung finden Sie online unter www.dms24.ch
12. Der Mieter bestätigt mit seiner Reservation, dass er im Besitz der erforderlichen Führerscheinkategorie ist und die AGB / Mietanhänger Bedingungen verstanden hat und akzeptiert.